AGB

strolzevents GmbH
Brofinga 4
6822 Satteins

 

Standort Wien
Burggasse 94A; 1. Stock
1070 Wien

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

    1. Die strolzevents GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der im Folgenden festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (um Folgenden „AGB“ genannt). Diese gelten für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen der Agentur und deren Kunden, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. In Bezug auf Rechtsbeziehungen mit Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die nachfolgenden AGB insofern, als dass durch diese die dem*der Verbraucher*in zustehenden Rechte nicht verletzt oder eingeschränkt werden.
    2. Etwaige diesen AGB widersprechende AGB eine*r Kund*in werden ausdrücklich nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall explizit und schriftlich vereinbart worden ist. Die Agentur widerspricht solchen AGB von Dritten somit ausdrücklich. Eines eigenen Widerspruchs gegen etwaige AGB des*der Kund*in durch die Agentur bedarf es nicht.
    3. Änderungen der AGB werden dem*der Kund*in jeweils bekannt gegeben und gelten stets dann als mit vereinbart, wenn der*die Kund*in nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die jeweilige Bedeutung des Schweigens wird der*die Kund*in explizit hingewiesen. Die Fiktion der Zustimmung durch das Schweigen gilt nicht für die Änderung von wesentlichen Vertrags- bzw. Leistungs-Inhalten (bspw. Entgelt, etc.).
    4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen oder diese ergänzende Abreden zwischen den jeweiligen Parteien sind nur insofern wirksam, als dass diese explizit und schriftlich von der Agentur bestätigt oder angenommen worden sind.
    5. Sämtliche von der Agentur ausgestellten Angebote sind freibleibend und bis zu deren schriftlichen Annahme für die Agentur unverbindlich.
    6. Sollten einzelne Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  2. Konzept- & Ideenschutz

    Hat der*die potentielle Kund*in die Agentur bereits vorab darum gebeten ein Konzept auszuarbeiten, um dieses in weiterer Folge präsentiert zu bekommen und die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nachkommt, gelten für dieses vorvertragliche Verhältnis folgende Regelungen:
    1. Schon durch die Aufforderung und die Annahme der Konzeptausarbeitung durch die Agentur treten der*die potentielle Kund*in und die Agentur in ein vorvertragliches Verhältnis. Auch dieses vorvertragliche Verhältnis unterliegt diesen AGB. Der*Die potentielle Kund*in anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzeptausarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
    2. Konzepte die vorab durch die Agentur ausgearbeitet worden sind unterstehen in all ihren Bereichen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, sofern diese Werkhöhe erreicht haben. Eine eigenständige Nutzung oder Bearbeitung einzelner Teile des durch die Agentur ausgearbeiteten Konzepts ohne die schriftliche Zustimmung der Agentur ist dem*der potentiellen Kund*in somit – gemäß dem Urheberrechtsgesetz – ausdrücklich nicht gestattet. Die Agentur behält sich diesbezüglich die allfällige Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches gegen den*die Kund*in vor.
    3. Für das jeweilige Projekt des*der Kund*in allgemeine, im ausgearbeiteten Konzept relevante Ideen, die (noch) keine Werkhöhe erreichen unterliegen nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Solche von der Agentur im Konzept hervorgebrachte relevante Ideen am Beginn eines Schaffungsprozesses können fortlaufend als zündender Funke und somit als Ursprung von späteren Projekten oder Werbestrategien definiert werden. Aus diesem Grund sind all jene Elemente des von der Agentur vorab ausgearbeiteten Konzepts geschützt, welche eine Eigenart darstellen, und dazu im Stande sind einer allgemeinen Vermarktungsstrategie deren charakteristische Prägung zu geben. Als „Idee“ im Sinne dieser AGB werden somit insbesondere Werbeschlagwörter, -texte, eigens angefertigte Grafiken & Illustrationen und Werbemittel (etc.) angesehen – auch wenn diese für sich selbst noch keine Werkhöhe erreichen.
    4. Ist der*die Kund*in der Meinung, dass eine oder mehrere diesem*dieser von der Agentur präsentierten Ideen bereits von ihm*ihr bedacht worden ist, hat er*sie dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation des Konzepts unter Beilegung von Beweisen bekannt zu geben. Anderenfalls bleibt anzunehmen, dass die Agentur dem*der potentiellen Kund*in im Rahmen des ausgearbeiteten Konzepts ausschließlich neue – und somit geschützte – Ideen präsentiert hat. Die Agentur behält sich diesbezüglich die allfällige Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches gegen den Kunden vor, sofern diese*r solche Ideen ohne die schriftliche Zustimmung der Agentur verwendet.
    5. Dem*Der potentiellen Kund*in ist es allgemein untersagt, die von der Agentur im Rahmen der Ausarbeitung des Konzepts hervorgebrachten Ideen und Produkte außerhalb eines mit der Agentur in weiterer Folge abzuschließenden Hauptvertrages unternehmerisch oder wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen, bzw. verwerten oder nutzen zu lassen.

  3. Eigentums- & Urheberrecht

    1. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist verbleiben sämtliche Arbeiten und Leistungen der Agentur, welche diese im Rahmen der Ausführung einer Leistungspflicht bzw. eines Auftrages für den*die Kund*in erstellt im Eigentum der Agentur und sind urheberrechtlich geschützt. Der*Die Kund*in erwirbt durch die Vergütung der jeweiligen Kosten lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks und für die vereinbarte Dauer bis zur endgültigen Abwicklung des Auftrages. Zu einer Herausgabe der Konzepte bzw. Arbeiten und den daraus resultierenden Ergebnissen an den*die Kund*in ist die Agentur nicht verpflichtet.
    2. Für dem*der Kund*in von der Agentur für den jeweiligen Zweck zur Verfügung gestellte Arbeiten, Sujets oder Werbevorlagen etc. gilt der Punkt 3.1. sinngemäß. Nach dem Ablauf bzw. nach dem Abschluss des Vertrages bzw. des Auftrages darf der*die Kund*in die zur Verfügung gestellten Arbeiten, Sujets bzw. Werbevorlagen etc. ausschließlich mit der schriftlichen Zustimmung der Agentur verwenden. Diese Zustimmung der Agentur ist für jede Verwendung jeweils einzeln einzuholen.
    3. Die Kosten für eine Nutzung der jeweils zur Verfügung gestellten Arbeiten, Sujets oder Werbevorlagen etc. werden in dem von der Agentur ausgestellten Angebot jeweils einzeln aufgelistet ausgewiesen. Für eine widerrechtliche bzw. vertragswidrige Nutzung durch den*die Kund*in haftet diese*r mit der jeweils doppelten Höhe der in dem Angebot dafür ausgewiesenen Kosten.
    4. Die Agentur behält sich in diesem Zusammenhang außerdem das Recht vor, auf allen Arbeiten, Sujets oder Werbemitteln etc. auf den jeweiligen Urheber hinzuweisen und / oder diese mit der Marke bzw. dem jeweiligen Logo der Agentur oder dessen Produkte zu versehen. Dies führt zu keinem besonderen Entgeltanspruch des*der Kund*in.
    5. Die Agentur behält sich etwaige Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit einer unberechtigten Nutzung gegen den*die Kund*in ausdrücklich vor.

  4. Leistungsumfang und Abwicklung des Auftrags / Mitwirkungsobliegenheit

    1. Der jeweilige Umfang der Leistungsverpflichtung der Agentur richtet sich stets nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot, welches die Agentur dem*der Kund*in ausgestellt hat und / oder nach einem eigens zwischen den Parteien ausgehandelten Vertrag.
    2. Nachträgliche Änderungen, welche die Leistungsverpflichtungen der Agentur betreffen, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung bzw. Bestätigung der Agentur.
    3. Sofern individuell nichts anders vereinbart worden ist, behält sich die Agentur innerhalb des von dem*der Kund*in vorgegebenen gestaltungstechnischen und finanziellen Rahmens bei der Erfüllung des Auftrages das Recht auf die eigene Gestaltungsfreiheit vor. Im Zuge dessen kann es zu Verschiebungen einzelner Kosten des Angebots kommen, jedoch insgesamt nicht zur Überschreitung des von dem*der Kun*in freigegebenen Gesamtbudgets – dies gilt jedoch nicht für nachträgliche, kostenaufwändigere Sonder- oder Zusatzwünsche des*der*Kund*in.
    4. Sämtliche von der Agentur dem*der Kund*in im Rahmen der Leistungserbringung vorgelegten Dokumente und Dienstleistungen sind binnen einer angemessenen Zeitspanne von vier Werktagen zu überprüfen und allenfalls freizugeben. Tut er*sie dies nicht, behält sich die Agentur das Recht vor, den unterlassenen Widerspruch als nicht wahrgenommene Obliegenheitspflicht des*der Kund*in, und somit als genehmigt aufzufassen.
    5. Im Rahmen des jeweiligen Auftrages hat der*die Kund*in der Agentur zeitgerecht sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche für die Durchführung jeweils essenziell sind. Dies gilt auch für Umstände bzw. Informationen, welche erst während der Abwicklung des Auftrages bekannt werden oder auftreten. Einen etwaigen Aufwand, welcher dadurch entstanden ist, dass Teilarbeiten der Agentur aufgrund von unrichtigen, unvollständigen, oder nachträglich geänderten Informationen wiederholt bzw. neu ausgeführt werden müssen, oder dadurch verzögert werden, hat der*die Kund*in selbst zu tragen.
    6. Der*Die Kund*in garantiert der Agentur, dass sämtliche Unterlagen und Informationen, welche er der Agentur für die Durchführung eines Auftrages zur Verfügung gestellt hat frei von Rechten Dritter sind, und somit in weiterer Folge ohne Probleme von der Agentur benutzt werden dürfen. Sofern die Agentur in Bezug darauf bloß leicht fahrlässig handelt, oder ihre Obliegenheit zur diesbezüglichen Warnung einhält, haftet diese – jedenfalls nicht im Innenverhältnis – für Verletzungen derartiger Rechte Dritter. Sofern die Agentur von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen wird, hat der*die Kund*in die Agentur – jedenfalls im Innenverhältnis – schad- & klaglos zu halten. Der*Die Kund*in hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, welche dieser durch eine solche Inanspruchnahme von Dritten entstehen. Insbesondere hat der*die Kund*in die Agentur bei der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
    7. Die Agentur haftet bei (Werbe-) Dienstleistungen über „Social-Media-Kanäle“ nicht für eine etwaige weniger erfolgreiche Performanz als dies ursprünglich zum Zeitpunkt der Auftragserteilung angenommen worden ist. Diese Haftungsfreistellung wird darauf zurückgeführt, dass sich die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ in deren eigenen Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Werbeanzeigen oder gezielte Auftritte von „Usern“ in den sozialen Medien aus eigenen, beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Der*Die Kund*in nimmt mit der Annahme der AGB zur Kenntnis, dass diese Nutzungsbedingungen zwangsläufig das mit der Agentur eingegangene Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis (mit-) bestimmen, da diese selbst auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zu arbeiten hat. Die Agentur ist ausdrücklich nicht dazu in der Lage die jeweiligen Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ dazu zu verpflichten, bestimmte Inhalte an deren Nutzer weiterzugeben. Somit handelt es sich bei solchen – von dem*der Kund*in allenfalls gewünschten Online-Kampagnen – um ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko ob diese auch jederzeit uneingeschränkt abrufbar sind oder nicht, für welches die Agentur ausdrücklich keine Haftung übernehmen kann.

  5. Webshop & Online Ticketing

    1. Mit der Betätigung des Feldes „kostenpflichtig bestellen“ im Webshop stellt der*die Kund*in der Agentur ein Angebot. Erst mit der Zuteilung und der Übersendung einer Transaktionsnummer durch die Agentur an die von dem*der Kund*in angegebenen E-Mail Adresse kommt der Vertrag zwischen dem*der Kund*in und der Agentur zustande.
    2. Ungeachtet des Punktes 9. dieser AGB ist die Bezahlung im Webshop für Tickets zu Veranstaltungen und Eigenproduktionen der Agentur per Kreditkarte, Online-Sofortüberweisung oder PayPal möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in diesen Fällen stets in dem ausgeschriebenen Preis enthalten.
    3. Der jeweilige Gesamtpreis im Webshop ist nach dem jeweiligen Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Jedes Online-Ticket erhält erst durch die jeweils vollständige Bezahlung dessen Gültigkeit.
    4. Das jeweilige Ticket wird per E-Mail an die von dem*der Kund*in der Agentur auf der Website bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet. Der sich darauf befindende QR-Code stellt die Identifikationsreferenz eines rechtmäßig gekauften Tickets dar und bildet somit die Grundlage zur Eintrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung bzw. Eigenproduktion der Agentur. Mit der Eintrittsberechtigung akzeptiert der*die Kund*in gleichzeitig auch die AGB des Veranstalters und die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.
    5. Der sich jeweils auf dem Ticket befindende QR-Code gilt neben der Eintrittsberechtigung auch für das Ausleihen eines Kopfhörers. Sofern eine Person online mehrere Tickets für mehrere Personen erwirbt, können stets so viele Kopfhörer an der jeweiligen Kopfhörerausgabe ausgeliehen, wie Tickets erworben worden sind. Jene Person, welche die Tickets online erworben hat, hat somit gleichzeitig zur Kenntnis zu nehmen, dass sie bzw. ihr Name auch für das Ausleihen der entsprechenden Anzahl an Kopfhörern im System hinterlegt wird und sie damit auch die Haftung für die Rückgabe aller auf ihren Namen ausgeliehenen Kopfhörern übernimmt. Alternativ dazu, können Kopfhörer vor Ort auch über einen Kopfhörer-Pfand ausgeliehen werden.
    6. Tickets dürfen von dem*der Kund*in oder Dritten nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Sofern öffentlich über den Webshop nichts anderes kommuniziert worden ist, gilt beim Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung oder Eigenproduktion der Agentur das Prinzip des ersten Zutritts.
    7. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für den fahrlässigen Umgang mit den mobilen Tickets in Zusammenhang mit einem etwaigen daraus resultierenden Datenverlust.
    8. Die Agentur behält sich das Recht vor einzelne Veranstaltungen oder Eigenproduktionen terminlich zu verschieben, sofern solche Änderungen bzw. Verschiebungen zumutbar und sachlich zu rechtfertigen sind (wettertechnische Gründe bei Open-Air-Veranstaltungen, sicherheitstechnische Gründe, etc.). In einem solchen Falle, bzw. im Falle einer Absage werden keine Spesen ersetzt (bspw. Anfahrt, Hotel, etc.).
    9. Gutscheine der Agentur (hier: „Silent Disco Austria“) können ausschließlich auf dessen Website und ausschließlich für die auf dieser angebotenen Leistungen eingelöst werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung des Gutscheins wird von der Agentur kein Ersatz geleistet. Eine Rückgabe, Barablöse oder ein Umtausch sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein kommerzieller Wiederverkauf des Gutscheins ist ausdrücklich untersagt.
    10. Die Verwendung der personenbezogenen Daten des*der Kund*in erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details dazu kann unseren Datenschutzbestimmungen entnommen werden, welche als solche einen integralen Bestandteil der vorliegenden AGB darstellen.
    11. Der sich auf dem jeweiligen Ticket befindende QR-Code dient vor Ort bei Silent Disco Veranstaltungen ebenfalls als Kopfhörerpfand. Dem*der Kund*in wird auf dessen Namen im System ein Kopfhörer hinterlegt. Bei der Rückgabe mit demselben QR-Code wird der ausgegebene Kopfhörer wieder aus dem System gelöscht. Sofern der*die Kund*in den Kopfhörer bei der jeweiligen Silent Disco Veranstaltung über den QR-Code ausleiht und diesen in weiterer Folge nicht retourniert, wird die Agentur den*die Kund*in kontaktieren. Der*die Kund*in hat in weiterer Folge die Möglichkeit, den noch vorhandenen Kopfhörer an die Agentur zu retournieren, oder dessen Wert von €50,- zu ersetzen.
    12. Sofern der*die Kund*in Tickets für mehrere Personen erwirbt und bei einer Silent Disco Veranstaltung mit den entsprechenden QR-Codes für mehrere Personen Kopfhörer ausleiht, haftet diese Person im Außenverhältnis gegenüber der Agentur für die Gesamtanzahl der ausgeliehenen Kopfhörer.


  6. Drittleistungen

    1. Die Agentur behält sich das einseitige Recht vor, nach eigenem Ermessen Aufträge, Unteraufträge oder vertragsgegenständliche (Dienst-) Leistungen an sachkundige Dritte Erfüllungsgehilfen abzugeben bzw. solche zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen einzusetzen. Dies erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart worden ist – stets im Namen der Agentur selbst.
    2. Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche einvernehmlich im Namen des*der Kund*in eingegangen worden sind, hat diese*r einzutreten, sofern diese über die vereinbarte Vertragslaufzeit mit der Agentur hinausgehend andauern. Dies gilt insbesondere im Fall einer außerordentlichen Kündigung eines (Dienstleistungs-) Vertrages aus wichtigem Grund.

  7. Termine und Fälligkeiten

    1. Liefer- oder Leistungstermine sind für die Agentur stets nur dann verbindlich, sofern diese schriftlich und ausdrücklich vereinbart bzw. von der Agentur schriftlich bestätigt worden sind.
    2. Sofern sich eine vereinbarte Lieferung oder Leistung der Agentur aus Gründen, welche sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt bzw. unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse) auf eine absehbare oder nicht absehbare Zeit verzögert, gerät die Agentur dadurch nicht in Leistungsverzug – die Leistungsverpflichtungen ruhen für diese Zeit, sodass sich die Frist zur Leistungserbringung bzw. Lieferung entsprechend verlängert. Dies gilt ausdrücklich auch für Fixgeschäfte, sofern die Agentur an der Verzögerung kein Verschulden trifft – die Beweislast liegt dabei bei dem*der Kund*in.
    3. Bei einer Leistungs- oder Lieferungsverzögerung von voraussichtlich mehr als zwei Monaten, oder von einer gar unvorhersehbaren Dauer sind sowohl der*die Kund*in als auch die Agentur – unter Einhaltung einer angemessenen Nachfristsetzung von 14 Tagen – dazu berechtigt schriftlich einseitig von dem ursprünglichen Vertrag zurückzutreten. Dabei sind etwaige Schadenersatzansprüche des*der Kund*in ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, er*sie kann ein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Handeln nachweisen.
    4. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, stellt die Agentur dem*der Kund*in binnen 14 Tagen nach jeweils vollständig abgewickelten Auftrag die Rechnung. Mit diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag sogleich fällig. Bezüglich den weiteren Zahlungsmodalitäten siehe Punkt 7.

  8. Zahlungsverpflichtung & Eigentumsvorbehalt

    1. Sämtliche von der Agentur ausgeschriebenen Preise sind Fixpreise und verstehen sich als Netto-Preise. Dies gilt nicht für die Ausschreibung der Preise an Verbraucher*innen iSd. Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – hier werden stets die Brutto-Preise kommuniziert.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, entsteht eine Zahlungsverpflichtung zugunsten der Agentur schon für jede einzelne bereits erbrachte (Teil-) Leistung.
    3. Die Agentur hat den*die Kund*in darauf hinzuweisen, wenn aufgrund der allgemeinen Umstände und von geänderten Wünschen des*der Kund*in anzunehmen ist, dass die von der Agentur vorab kommunizierten Kosten eines Auftrages um mehr als 10% steigen werden. Eine solche Kostenüberschreitung gilt von dem*der Kund*in als genehmigt, sofern diese*r nicht binnen vier Tagen ab erfolgter Verständigung durch die Agentur der Obliegenheit des schriftlichen Widerspruchs nachkommt.
    4. Sofern es im Rahmen der Leistungserbringung aufgrund von nachträglichen Änderungen oder Wünschen des*der Kund*in zu einer Kostenüberschreitung von weniger als 10% kommt, ist die Verständigung des*der Kund*in durch die Agentur nicht erforderlich – eine Kostenüberschreitung bis zu dieser Grenze gilt als durch den*die Kund*in von vornherein genehmigt und durch die jeweilige Änderung oder die zusätzlichen Wünsche gedeckt.
    5. Ab einem Auftragsvolumen von €10.000,- behält sich die Agentur das Recht vor, 50% des im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Gesamtbudgets als Anzahlung bereits vor der endgültigen Leistungserbringung einzufordern. Die bereits angezahlte Summe wird in der Endabrechnung dem schlussendlich noch offenen Betrag entsprechend angerechnet.
    6. Sämtliche Leistungen der Agentur, welche nicht ausdrücklich über das unterzeichnete Angebot abgegolten werden (insbesondere nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Wünsche des*der Kund*in) werden von der Agentur in Form von eigenen, zusätzlichen Posten in der Rechnung angeführt und zusätzlich verrechnet. Sämtliche Barauslagen, welche der Agentur durch die Leistungserbringung notwendigerweise angefallen sind, sind von dem *der Kund*in zu ersetzen.
    7. Im Falle von Aufträgen oder Dienstleistungen, welche über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig erfolgen sollen, behält sich die Agentur das Recht vor, entsprechend Zwischenabrechnungen zu erstellen und einzufordern.
    8. Sollte der*die Kund*in von ihm*ihr ursprünglich in Auftrag gegebene Arbeiten oder Aufträge einseitig ändern oder in letzter Instanz gänzlich abbrechen, hat diese*r der Agentur sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von dieser erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten und sämtliche sonstigen im Rahmen dessen der Agentur bereits angefallenen Kosten zu ersetzen. Sofern ein solcher Abbruch eines Auftrages durch den*die Kund*in nicht durch ein zumindest grob fahrlässiges Verhalten oder eine zumindest grob fahrlässige Pflichtenverletzung der Agentur begründet ist, hat der*die Kund*in der Agentur die gesamte Summe der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Kosten zu erstatten, welches dem jeweiligen Auftrag zugrunde liegt. Dies beinhaltet auch sämtliche Kosten, welche der Agentur durch etwaige Stornos bei in den jeweiligen Auftrag miteinbezogenen Partnern oder Drittdienstleistern anfallen. Der*Die Kund*in hat die Agentur dabei schad- und klaglos zu halten und haftet der Agentur für etwaige Inanspruchnahmen zumindest im Innenverhältnis.
    9. Mit der finanziellen Abgeltung des vorzeitigen Abbruchs des Auftrages durch den*die Kund*in erwirbt er*sie an den bereits von der Agentur erbrachten Leistungen und Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte. Etwaige Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der Agentur unverzüglich nach dem Abbruch des Auftrages zurückzustellen.
    10. Von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des*der Kund*in im Eigentum der Agentur.

  9. Zahlungsmodalitäten & Aufrechnungsverbot

    1. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist wird der jeweilige Rechnungsbetrag mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der jeweiligen Rechnung durch die Agentur („Rechnungslegung“) an den*die Kund*in jeweils ohne Abzüge fällig.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist hat der*die Kund*in den der Agentur jeweils zu entrichtenden Geldbetrag binnen 14 Tagen nach erfolgter Rechnungslegung auf dessen dem*der Kund*in bekanntgegebenen Geschäfts-Bankkonto zu überweisen.
    3. Bei vereinbarter Ratenzahlung behält sich die Agentur das Recht vor, den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag der jeweils noch offenen Schuld auf einmal einzufordern, sofern der*die Kund*in die vereinbarten Fristen für die jeweiligen Raten bei zumindest zwei aufeinanderfolgenden Terminen nicht einhält („Terminverlust“).
    4. Im Falle eines Zahlungsverzuges des*der Kund*in hat die Agentur diese*n zu mahnen und diese*n unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen erneut zur Zahlung aufzufordern. Kommt der*die Kund*in dieser erneuten Aufforderung erneut nicht nach, behält sich die Agentur das Recht vor die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zuzüglich Mahnspesen zu verrechnen (§456 UGB; §1000 ABGB). Die Geltendmachung weitergehender Rechte, Forderungen oder dadurch entstandener Kosten bleibt davon unberührt.
    5. Ein andauernder Zahlungsverzug des*der Kund*in (zumindest zweimal erfolglos gemahnt und das verstreichen lassen der Nachfrist) berechtigt die Agentur dazu, sämtliche anderen (Teil-) Leistungen aus anderen Verträgen mit der*demselben Kund*in sofort fällig und somit in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich die Agentur in einem solchen Fall das Recht vor weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des noch ausstehenden Betrages durch den*die Kund*in zurückzuhalten.
    6. Solange etwaige Forderungen des*der Kund*in gegenüber der Agentur von dieser nicht schriftlich anerkannt, oder durch ein Gericht festgestellt worden sind ist der*die Kund*in nicht dazu berechtigt mit eigenen Forderungen gegen jene der Agentur aufzurechnen.

  10. Vorzeitige Auflösung & Stornierung

    1. Die Agentur behält sich das Recht vor Verträge aus einem vorliegenden wichtigen Grund vorzeitig mit sofortiger Wirkung (ex nunc) aufzulösen. Das Formerfordernis der Schriftlichkeit ist einzuhalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn zumindest einer der im Folgenden angeführten Fälle eintritt, bzw. vorliegt:
      1. Die Agentur darf aufgrund von allgemein bekannten Informationen und Umständen darauf schließen, dass es um die Bonität des*der Kund*in nicht gut steht, und dieser stimmt einer Vorausleistung nicht zu.
      2. Der*Die Kund*in hat fahrlässig den Umstand zu vertreten, dass eine weitere Leistung durch die Agentur unmöglich, oder länger als einen Monat ab Vertragsabschluss verzögert wird.
      3. Zahlungs- und / oder Leistungsverzug des*der Kund*in trotz erfolgloser schriftlicher Mahnung durch die Agentur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen.
      4. Das Setzen einer Handlung durch den*die Kund*in, welche Umstände eintreten lassen, die dazu geeignet sind dem Markenimage, dem Respekt oder dem Ansehen der Agentur zu schaden.
    2. Der*Die Kund*in hat das Recht einen Vertrag mit der Agentur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung (ex nunc) zu beenden, wenn die Agentur es trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen weiterhin unterlässt eine wesentliche Bestimmung aus dem Vertrag umzusetzen, oder eine vorliegende positive Vertragsverletzung zu beseitigen. Der Punkt 8.1.4. ist auch hier sinngemäß anzuwenden.
    3. Sofern der*die Kund*in nicht aus dem in Punkt 8.2. beschriebenen Fall vorzeitig von dem Vertrag zurücktritt bzw. eine Bestellung oder einen Auftrag storniert, hat dieser – jeweils abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Stornierung die jeweiligen Kosten zu tragen:
      1. Tritt der*die Kund*in ohne wichtigen Grund (iSd. Punktes 8.2.) von einem Vertrag zurück, und / oder storniert er*sie ohne wichtigen Grund (iSd. Punktes 8.2.) eine Bestellung bzw. einen Auftrag, hat dieser ungeachtet einem etwaigen Verschulden eine Stornogebühr zu bezahlen. Die Höhe dieser Stornogebühr richtet sich nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Stornierung:
        • erfolgt die Stornierung spätestens 6 Monate vor der ursprünglich gebuchten und geplanten Veranstaltung, kann der*die Kund*in die Buchung kostenfrei stornieren;
        • erfolgt die Stornierung weniger als 2 Monate vor der ursprünglich gebuchten und geplanten Veranstaltung, hat der*die Kund*in eine Stornogebühr von 50% der ausgewiesenen Angebots- bzw. Vertragssumme zu bezahlen;
        • erfolgt die Stornierung weniger als 1 Monate vor der ursprünglich gebuchten und geplanten Veranstaltung, hat der*die Kund*in eine Stornogebühr von 75% der ausgewiesenen Angebots- bzw. Vertragssumme zu bezahlen.
      2. Die unter 10.3.1. angeführten Stornobedingungen gelten nicht für den Ticket- & Webshop der Agentur. Für den*die Kund*in besteht beim Kauf eines Online-Tickets zu dessen Veranstaltungen und Eigenproduktionen gemäß §18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.

  11. Gewährleistung und Haftung

    1. Allfällige Mängel oder Beschwerden an den gelieferten oder erarbeiteten Waren bzw. Leistungen oder Arbeiten hat der*die Kund*in der Agentur unverzüglich – jedenfalls aber binnen einer Woche nach erfolgter Lieferung bzw. Leistung oder Übergabe – unter Beschreibung des jeweiligen Mangels schriftlich anzuzeigen. Tut er*sie dies nicht, gilt die Leistung bzw. Arbeit als genehmigt und angenommen. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen durch den*die Kund*in gegenüber der Agentur aufgrund von Mängeln ist demnach ausgeschlossen.
    2. Erfolgt die Mängelrüge (iSd. §377 UGB) durch den*die Kund*in rechtzeitig und in berechtigter Art und Weise gelten die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Der*Die Kund*in hat das Recht auf Verbesserung bzw. Austausch. Die Agentur hat in Folge dessen eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Behebung des Mangels. Sofern dies für die Agentur mit einem unverhältnismäßig großen wirtschaftlichen und oder finanziellen Aufwand verbunden wäre, behält sich die Agentur das Recht vor auf die Verbesserung oder den Austausch zu verweigern. Dies führt unweigerlich zu dem sekundären Gewährleistungsanspruch des*der Kund*in zur Preisminderung oder gänzlichen Wandlung des Vertrages. Von den Parteien bereits übergebenen Sachen, Waren und / oder Leistungen sind zurückzustellen oder angemessen zu vergüten.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt jeweils 6 Monate ab erfolgter Lieferung bzw. Leistung oder Übergabe. Für geschäftliche Beziehungen zwischen Unternehmer*innen wird die Vermutungsregel des §924 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Für von dem*der Kund*in von der Agentur spezifisch geforderte Konzepte, Ideen bzw. Arbeiten und Vorlagen übernimmt die Agentur nach der internen Genehmigung durch den*die Kund*in keine Haftung in wettbewerbs-, urheber-, marken- oder verwaltungsrechtlichen Belangen. Die schlussendliche Nutzung der Arbeiten und Leistungen der Agentur erfolgt durch den*die Kund*in selbst, sodass die Überprüfung der jeweiligen Arbeit bzw. Leistung auf deren rechtliche Zulässigkeit nach Außen bei diese*r selbst liegt. Die Agentur verpflichtet sich im Rahmen ihrer Arbeit ausschließlich zu einer groben Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und haftet nur in Fällen des eigenen grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Handelns.
    5. Ungeachtet der Art der Entstehung eines Schadens haftet die Agentur ausschließlich für von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Sach- und Vermögensschäden. Die Beweislast für ein zumindest grob fahrlässiges Handeln der Agentur, deren Erfüllungsgehilfen bzw. Auftragnehmern liegt jeweils bei jener Person, die behauptet in ihren Rechten verletzt worden zu sein.
    6. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, haftet die Agentur nicht für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, welche aus einer mangelnden Bereitstellung an relevanten Informationen, mangelnder Überprüfung der rechtlichen Umstände, mangelnde Einholung von Genehmigungen und Bewilligungen oder ähnlichem entstanden sind. Sofern die Agentur aus solchen oder ähnlichen Gründen von Dritten in Anspruch genommen wird, haftet der*die Kund*in der Agentur zumindest im Innenverhältnis. Der*Die Kund*in hat die Agentur grundsätzlich schad- und klaglos zu halten.

  12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort & Gerichtsstand

    1. Sämtliche mit der Agentur abgeschlossenen Verträge oder Aufträge, sowie alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem*der Kund*in und der Agentur unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Etwaige Verweisungsnormen, sowie das UN-Kaufrecht werden ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Erfüllungsort stets der Sitz der Agentur. Im Falle des Versands einer Ware geht die Transportgefahr unmittelbar mit der Übergabe der Ware an das von der Agentur ausgewählte Transportunternehmen auf den*die Kund*in über.
    3. Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Ungeachtet dessen behält sich die Agentur das Recht vor, den*die Kund*in an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

  13. Sonstiges

    1. Sofern dies im Rahmen des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages als notwendig und hilfreich erscheint, hat der*die Kund*in der Agentur eine Kontakt- & Ansprechperson zuzuweisen, welche für das vertrags- bzw. auftragsgegenständliche Projekt in letzter Instanz und umfassend entscheidungsbefugt ist. Eine etwaige interne Änderung dieser Kontakt- & Ansprechperson hat der*die Kund*in der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Punkt 4.5. gilt sinngemäß.
    2. Die Agentur behält sich – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des*der Kund*in – das Recht vor, auf den eigenen (Online-) Plattformen mit dem Firmennamen und / oder dem Firmenlogo des*der Kund*in auf die vormaligen oder bestehenden Geschäftsbeziehungen hinzuweisen.
    3. Vermietungen von (Veranstaltungs-) Equipment welche durch den*die Kund*in bei der Agentur gebucht werden hat diese*r binnen zwei Tagen nach der durchgeführten Veranstaltung an die Agentur zurückzusenden, bzw. zurückzustellen.